Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in der Schweiz
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit, Vertragsdauer und Wohnort ab. Für EU/EFTA-Bürger ist der Weg deutlich einfacher.
Die wichtigsten Bewilligungen
Die Bewilligung wird nach der Anstellung beim Wohnkanton beantragt – meist mit Unterstützung des Arbeitgebers.
- —Bewilligung L: Kurzaufenthalt, in der Regel bis 12 Monate
- —Bewilligung B: Aufenthalt bei unbefristetem oder längerem Vertrag
- —Bewilligung G: Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland
- —Bewilligung C: Niederlassung nach mehreren Jahren Aufenthalt
Was Sie zuerst brauchen
Grundlage ist immer ein unterschriebener Arbeitsvertrag. Danach folgen Anmeldung in der Gemeinde, Bewilligungsantrag, Krankenkassenabschluss innerhalb von drei Monaten und die Steueranmeldung.
Für Drittstaatsangehörige
Hier sind die Hürden höher: Der Arbeitgeber muss den Bedarf begründen und Kontingente sind begrenzt. Eine anerkannte Qualifikation im Gesundheitswesen verbessert die Chancen deutlich.
Häufige Fragen
Kann ich ohne Vertrag in die Schweiz ziehen?
EU/EFTA-Bürger können zur Stellensuche einreisen, benötigen für eine Anstellung aber die Bewilligung nach Vertragsabschluss.
Wer beantragt die Bewilligung?
In der Praxis reicht der Arbeitgeber den Antrag ein oder unterstützt Sie dabei.
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