Diplom-Anerkennung beim SRK: Ablauf Schritt für Schritt
Wer in der Schweiz als Pflegefachperson arbeiten will, braucht in der Regel die Anerkennung des ausländischen Diploms durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK).
Wer braucht die Anerkennung?
Die Anerkennung betrifft reglementierte Gesundheitsberufe – etwa Pflegefachpersonen, Hebammen oder Physiotherapeuten. Ohne Anerkennung dürfen Sie den geschützten Titel nicht führen.
Für Assistenzfunktionen ist teilweise ein Einstieg ohne vollständige Anerkennung möglich, mit dem Ziel, sie parallel zu erreichen.
Unterlagen, die Sie brauchen
Die Unterlagen müssen vollständig und beglaubigt übersetzt eingereicht werden. Unvollständige Dossiers sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
- —Diplom und Notenübersicht (beglaubigte Übersetzung)
- —Ausbildungsinhalte mit Stundenumfang (Curriculum)
- —Arbeitszeugnisse und Nachweis der Berufspraxis
- —Identitätsnachweis, Namensänderungen, ggf. Führungszeugnis
- —Sprachnachweis Deutsch – in der Pflege üblicherweise B2
Dauer und Auflagen
Die Bearbeitung dauert je nach Fall mehrere Monate. Möglich sind Auflagen wie ein Anpassungslehrgang, ein Praktikum oder Zusatzmodule.
Wir prüfen Ihr Dossier vorab, benennen fehlende Nachweise und begleiten die Einreichung – parallel zur Stellensuche, damit keine Zeit verloren geht.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die SRK-Anerkennung?
Realistisch mehrere Monate ab vollständiger Einreichung. Fehlende Unterlagen verlängern das Verfahren deutlich.
Kann ich vorher schon in der Schweiz arbeiten?
In manchen Fällen ja, in einer nicht titelgeschützten Funktion. Das muss mit dem Arbeitgeber vorab geklärt werden.
Persönlich besprechen?
Buchen Sie ein halbstündiges Gespräch – wir schauen Ihre Situation gemeinsam an.
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